VdS-Richtlinien

VdS Schadenverhütung verlegt im Auftrag des GDV das umfangreiche technische Regelwerk der deutschen Sachversicherer. Die VdS-Richtlinien werden mit Verbänden und Behörden abgestimmt und ständig weiterentwickelt. Neben der Schadenerfahrung der Versicherer fließen auch die Erfahrungen der Polizei über aktuelles Täterverhalten sowie der Feuerwehren aus der Brandbekämpfung in die vds-138x150Richtlinien ein. Darüber hinaus legt das VdS-Regelwerk Anforderungen an einzelne Produkte sowie an die Qualifikation von Fachfirmen fest. Somit bieten die VdS-Richtlinien eine fundierte Basis, um Brand- und Einbruchrisiken zu minimieren.Versicherungsauflagen (VdS-Anerkennung) können die Installation einer Alarmanlage erfordern. In diesem Fall muss sowohl die Alarmanlage als auch die Errichterfirma eine VdS-Anerkennung besitzen. VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden wie folgt klassifiziert:
  • A   einfacher Schutz mittlere Überwindungssicherheit und mittlere Ansprechempfindlichkeit
  • B   mittlerer Schutz hohe Überwindungssicherheit und mittlere Ansprechempfindlichkeit
  • C   erhöhter Schutz sehr hohe Überwindungssicherheit und erhöhte Ansprechempfindlichkeit